Kritik und infolge auch Ablehnung einer Ideologie oder, wird durch eine solche Gott mit ins Spiel gebracht, Religion, ist immer legitim. Egal, ob es sich um alte Religionen oder neue Kulte oder Weltanschauungen handelt. Insbesondere in einem laizistischen Gemeinwesen.
Das Argument, wer eine Ideologie oder Religion kritisiert oder, ganz fundamental, verwirft, wäre quasi kriminell, weil derlei sozusagen die Vorstufe für die Entrechtung, Verfolgung oder gar dem Massenmord zulasten der betroffenen Anhänger wäre, ist schlichtweg falsch.
Vielmehr soll dieser Vorhalt offenbar dazu dienen, sich gegen Kritik zu immunisieren.
Andernfalls dürfte nämlich niemand seiner Kritik oder Ablehnung etwa gegenüber dem Kommunismus Ausdruck verleihen, weil man entgegnen könnte, damit hätte auch einmal Verfolgung und Mord an Linken im Nazi-Regime begonnen und derlei dürfe niemals mehr passieren.
So verhält es sich auch mit dem Judentum, oder, wie manche sagen, dem Judaismus oder Mosaismus. Für diese Religion darf es auch nach barbarischer Verfolgung und Genozid an die deutsche und europäische Judenheit durch die Nazis keine neuerliche Sondergesetzgebung geben.
Wenn man äußern darf, Islam und Islamismus sind eins, der Islam sei keine (grundgesetzkonforme) Religion und gehöre nicht nach Deutschland und auch das Christentum in Theorie und Praxis abgelehnt werden darf, macht ein exklusiver Rechtsschutz für das Judentum keinen Sinn.
Und das nicht nur wegen der Tatsache, daß sowohl Zionisten, sondern auch antizionistische Juden wie Israel Shahak und Ex-Juden wie Gilad Atzmon darauf verweisen, daß Zionismus und Judentum eins sind, weshalb Antizionismus auch die religiöse Quellenlage erörtern (dürfen) muß.
So, wie Zionismus und Judaismus zusammengehören, ist radikaler, also an die Wurzel gehender Antizionismus und Anti-Judaismus eins. Wie auch Antikommunismus ohne eine Kritik an Marx und Lenin nicht auskommt oder Gegner des Christentums die Bibel sich zur Hand nehmen.
Das jedoch ist erst einmal nichts weiter als angewandte kritische Methode im Zeitalter der Aufklärung und des Laizismus. Allein die Tatsache, daß die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu fürchterlichen Verbrechen mißbraucht werden können, darf nicht zur Kriminalisierung der Religionskritik führen.
Ansonsten nämlich wäre, wie oben bereits angedeutet, weder Antikommunismus noch Antikapitalismus überhaupt straffrei möglich in diesem Lande, weil es in der Vergangenheit blutige Verfolgungen und Morde begangen an Anhänger/Vertreter des jeweiligen Lagers gegeben hat.
Wenn dazu seitens der Religionskritiker noch ausdrücklich betont wird, daß man, um das Beispiel Antizionismus/Antijudaismus einmal herauszugreifen, jedwede Entrechtung und blutige Verfolgung der Juden – ob in, vor oder nach der Nazizeit – verurteilt, ist die Sachlage objektiv klar.
Wer von diesem Standpunkt also argumentiert, wie ich das die letzten Jahre immer wieder getan habe, betreibt keine strafrechtlich relevante antisemitische Volksverhetzung, wie von Anhängern des Zionismus unter Instrumentalisierung der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus behauptet wird.
Denn, die Judenverfolgung der Nazis, deren „Antisemitismus“, gründete sich nicht auf eine humanistisch begründete Ablehnung des Judaismus oder gar des (von den Nazis massiv geförderten) Zionismus, sondern puren Rassismus. Es handelt sich um Rassenantisemitismus.
Diesen verbrecherischen Rassenwahn und Antisemitismus der Nazis zu verurteilen, wie ich das u.a. in diesem Beitrag getan habe, steht für mich auf einer Stufe mit fundamentalen Antizionismus, weil ich jedweden Chauvinismus resp. völkisch und/oder religiös begründete Exklusivideologie ablehne.
Die Bezeichnung „Antisemitismus“ für diese Form der geistigen Auseinandersetzung ist überdies von vorneherein falsch. Denn „antisemtisch“ wird gemeinhin der rassistisch begründete Judenhaß bzw. die konfessionell (Juden als „Christusmörder“) oder sozial bedingte Judenfeindschaft bezeichnet.
Eine geistige Aufklärung über den Mosaismus, die sich nur gegen den Antigojismus richtet und nicht gegen den einzelnen Juden oder das jüdische Volk, kennt im Gegensatz zur früheren kirchlichen und NS-Judenpolitik weder Verfolgung noch Gewaltanwendung, sondern verurteilt diese.
Als einer von zwei Sachverständigen der Verteidigung beim Prozess gegen Ahmed Rami trat Professor Jan Bergman auf. Er ist Professor für Religionsgeschichte (hat sich mit dem Judentum als auch mit dem Islam eingehend befasst) und Historiker, hat Exegetik mit Hieroglyphen, Koptisch, Hebräisch, Griechisch, Latein usw. betrieben.
Es folgen, zur Diskussion gestellt, ein paar Fragen des Advokaten Folke und folgende Antworten von Prof. Bergmann:
Adv. F: Gibt es in weltlichen, politischen Fragen in Israel heute eine Argumentation, welche sich auf diese Texte [der/des Thora/Alten Testaments] stützt?
Bergman: Durchaus. …
Adv. F: Wenn ich zusammenfassen darf: Sie vertreten den Standpunkt, dass man bei der Betrachtung des Zionismus im Staate Israel nicht zwischen Religion und Politik trennen kann?
Bergman: Aufgrund der heute obwaltenden Bedingungen ist die Tendenz ein Erstarken des Fundamentalismus. Diese Tendenz kann in Israel … beobachtet werden. Da ist es natürlich noch viel unmöglicher, eine saubere Scheidelinie ziehen zu wollen und zu sagen, das ist keine Religion, das muss also Politik sein.
Adv. Folke: Nun möchte ich Sie zu einem anderen Thema befragen. Es geht um die Religionskritik. Was für ein Wissenschaftszweig ist das?
Bergman: Als wissenschaftlicher Zweig kennt die Religionskritik keine Grenzen. Hier ein Modell aufstellen zu wollen, demzufolge die aufgestellten Theorien mit den Überzeugungen eines Gläubigen übereinstimmen müssten, wäre ganz unsinnig. Religionskritik kann, und das ist der entscheidende Punkt, von innen oder von aussen kommen. Aus religionskritischer Perspektive kann man nicht sagen, das „Recht zur Deutung“ sei dem Anhänger des betreffenden Glaubens vorbehalten. Letzterer hat nicht einmal den Vortritt. Die Religionskritik arbeitet mit historischen, soziologischen, philosophischen usw. Methoden, aber eben stets kritisch.
Wenn man dieses Buch [das von Ramin als Gegenstand der Anklage] als Religionskritik auffasst und sagt, ihm zufolge werde Israel heutzutage in bedenklichem Masse von einer simplen Anwendung biblischer Rezepte auf die Gegenwart geprägt, welche Waffen heiligten und selbst die Tötung von Zivilisten bejahe, dann hat man ja allen Grund, solche Religionskritik zu betreiben.
Ein Prozess wie der hiesige bestärkt mich in meiner Auffassung, dass es nicht die Aufgabe der Justiz ist, Religionskritik und Schmähung einer Religion sowie mehr oder weniger literarische Werke und ihren Inhalt zu ahnden. In einer freien Gesellschaft muss man diese Dinge anders bewältigen können.
So ist es: In einem laizistischem, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat muß diese objektive Sachlage immer Vorrang haben vor den Interessen dieser oder jener Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die das Motiv verfolgt, sich vor radikaler, also an die Wurzel gehender öffentlicher Kritik zu schützen.
Andernfalls täte das Gemeinwesen nicht nur der betreffenden religiösen oder weltanschaulichen Gruppe ein Sonderrecht einräumen und individuelles Unrecht an den strafrechtlich verfolgten Kritiker oder Publizisten verüben, sondern eine offene geistige Auseinandersetzung ganz unmöglich machen.
Die Freiheit des Andersdenkenden als hohes Gut der Meinungsfreiheit sollte insbesondere in Deutschland, wo diese immer wieder mit Füßen getreten wurde, geschützt werden, auf das alle Menschen sich nach und nach auf das Verbindende besinnen, Haß und Zwietracht überwinden.
Religionskritik ist letztlich Ideologiekritik und darf keine Tabus akzeptieren. Denn, wie sagte doch Kardinal Lehmann: „Religion ist nicht von vornherein immer schon gut.“ (DIE WELT, 3. Januar2007, S. 5)
Wer Probleme mit dem Herrenmenschen hat, der hüte sich vor auserwählten Völkern!