Detlef Nolde

Ab ca. 1987 Identifizierung mit dem Nationalsozialismus. Die Schilderungen meines Großvaters wie seine einschlägige Literatur spielten dabei eine Rolle. Hintergründig die Suche nach Identität, aber auch jugendtypische Rebellion gegen das verlogene SED-Regime wie erwachendes nationales Bewußtsein in einem Staat, in dem man kein Deutscher sein sollte, sondern „Bürger der DDR“. Infolge Planung zur Flucht, um mich der NS-Bewegung im Westen anzuschließen, beeindruckt vom dort möglichen Agieren von NSlern wie Michael Kühnen. Haft vom 17. 6. 1989 bis zum 14. 12. 1989 im Polizeigefängnis Keibelstraße wg. „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „Rowdytum“, weil ich einen verhafteten Kameraden befreien wollte. Febr. 1990 Übersiedlung nach Westberlin und Kontaktaufnahme zur NPD.

Anfang 1990 bis 3. Okt. 1990 bei den Mitteldeutschen Nationaldemokraten (MND). Danach Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Ostberlin und Kandidatur für die NPD zur Bundestagswahl. 1992 bis zum Verbot im Febr. 1995: Mitglied der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) – Vorsitzender des FAP-Kreisverbandes Berlin Treptow-Köpenick 1995 bis Anfang 1997: 30. 1. 1995 Gründung der Kameradschaft Treptow (deren Leitung bis ca. Juni 1996), Direktkandidat zu den Berliner Abgeordnetenhauswahlen im Okt. 1995 für DIE NATIONALEN. Anfang 1995 bis Herbst 1996: freier Mitarbeiter der Berlin-Brandenburger Zeitung (BBZ). Ab Ende 1996/Anfang 1997: Entledigung aller Funktionen und Aufkommen von Gedanken, die „Bewegung“ zu verlassen.

Falsch sind Behauptungen (etwa auf Wikipedia), welche die Kameradschaft Treptow (KT) unter meiner Leitung mit kriminellen Aktivitäten des Henryk Wurzel, Carsten Müller, Patrick Demming und Kay Diesner (der mir persönlich nicht bekannt war, später in Haft kehrte auch er der Szene den Rücken) in Verbindung bringen (korrekt dargestellt wird diese Thematik auf Jewiki).

Mit Lutz Schillok fuhr ich am 16. 4. 1997 von einer Feier kommend in einem Auto mit Leuten mit, die aus Wittenberg kamen und dorthin zurück wollten. Am S-Bhf. Adlershof sollten sie uns rauslassen, damit wir nach Hause weiterlaufen können. Wie mir Schillok sagte, habe ich während der Autofahrt geschlafen. Ich greife einmal vor und zitiere aus dem am 28. 11. 1997 ergangenen Urteil (Seite 8 u. 9.):

Nachdem sie abgefahren waren, gab der Angeklagte Schillok während der Fahrt dem Zeugen Pertsch Anweisungen, welche Route er fahren soll. Nach einiger Zeit begann ein Streit zwischen dem Angeklagten Schillok und Chris Danneil, die sich über das Verbotsdatum der FAP nicht einigen konnten. Da der Angeklagte Schillok auf seinem Standpunkt beharrte, kam es schließlich zu einer lautstarken Auseinandersetzung. Der Zeuge Pertsch wollte sich das Streitgespräch nicht anhören müssen und stellte daher das Autoradio lauter. Der Zeugin Groß gelang es schließlich, Chris Danneil mit den Worten `Lass den doch reden`zu beruhigen, so dass die Diskussion zwischen ihm und dem Angeklagten Schillok ein Ende fand. Kurze Zeit später rief der Angeklagte Schillok dem Fahrer zu, dass er anhalten solle. Der Zeuge Pertsch stoppte daraufhin das Fahrzeug.

Daraufhin stieg Schillok am S-Bahnhof Adlershof aus, um den Nachhauseweg anzutreten. Ihm folgte der Wittenberger Chris Danneil, der sich offenbar nicht beruhigt hatte. Ebenso Olaf Schmidtke. Beide begannen nun Lutz Schillok zu traktieren.

Erwacht, vermutlich wurde ich von einem der im Auto verbliebenen Wittenberger (Manuela Groß, Danny Thüring, Enrico Pertsch) aufgefordert auszusteigen, verließ ich das Fahrzeug und sah, wie Schillok von zwei Leuten körperlich attackiert wird (Danneil und Schmidtke), worauf ich mein Abwehrspray (CS-Gas) gegen die beiden Angreifer einsetzte. Davon bekam ich selbst etwas in die Augen und kehrte mich vom Geschehen ab. Die Attacken auf Lutz Schillok gingen, davon unbeeindruckt, weiter. Daraufhin griff Schillok zu seinem Messer, in dessen Folge Danneil und Schmidtke verstarben.

Der einzig nüchterne Zeuge Enrico Pertsch, der Fahrer, bestätigte vor Gericht meine Aussage – also die Tatsache, daß ich während der Messerstiche ziemlich weit Abseits stand. Die beiden anderen Zeugen waren alkoholisiert daran interessiert, Lutz Schillok, der ihre Kameraden getötet hatte, möglichst hoch bestraft zu sehen, weshalb sie den entscheidenden Fakt, den Angriff auf ihn, kurzerhand verschwiegen. Die Zeugin Groß sagte entgegen der Einlassungen von Pertsch aus, daß ich einen der Angreifer die Arme festgehalten und danach Schillok diesen erstach. Diese Falschaussage von Manuela Groß ist umso bemerkenswerter, weil sie selbst es war, die draußen versuchte, ihren Freund Danneil von weiteren Angriffen auf Lutz Schillok zurückzuhalten und ihm deshalb an den Armen festhielt. Inwieweit insistiert wurde, damit sie diese Aussage tätigt, ist nicht klar.

Mein damaliger Rechtsanwalt Dr. Hans Günter Eisenecker in einem Schreiben an das Landgericht vom 12. 11. 1997 – Beweiserhebungs-Antrag I. Zur Frage, ob ich Olaf Schmidtke tatsächlich willentlich festgehalten habe und II. Zum Bestehen einer Nothilfelage:

Seite 5: „Mithin liegt auf der Hand, daß Schmidtke und Danneil ausschließlich in unfriedfertiger Absicht mitausstiegen, um dem Angeklagten Schillok eine „Abreibung“ zu verpassen, wie auch immer diese aussehen sollte.

Der Angeklagte Nolde hat diese – vor allem von Pertsch bezeugte – Auseinandersetzung gesehen und griff – im Endergebnis gesehen – ein, um seinen Bekannten und Kameraden Schillok beizustehen. Wenn sich der Angeklagte Nolde dahingehend einläßt, daß es sein Ziel war, nur insoweit tätig zu werden, als daß beide vondannen gehen könnten, so ist das unwiderlegt. Daß es Nolde oder Schillok planten, über das Maß der Verteidigung hinauszugehen, das notwendig war, um von der Umgebung des PKW sicher sich entfernen zu können, dagegen spricht schon das Kräfteverhältnis. Immerhin durften die Angeklagten damit rechnen, daß ggfls. Thüring und Pertsch nicht ihnen, sondern den Wittenbergern beistehen würden.

Somit stellte sich für den Angeklagten Nolde unwiderleglich die Lage als Notwehrlage des Mitangeklagten Schillok dar, wenn er diesem helfen wollte, liegt dies im Rahmen der Nothilfe. Nach eigener Einlassung des Angeklagten Nolde wie nach den Zeugenaussagen spricht nichts dafür, daß Nolde auch nur im Entferntesten mit einem Messereinsatz und gar mit tödlichen Stichen rechnen konnte. Sein Vorsatz bezieht sich mithin auf reine – sachlich erforderliche – Nothilfe, nicht auf Maßnahmen eines Notwehrexzesses oder auch nur auf eine angreifende Nothilfe – Trutzwehr.

Mithin wird der Angeklagte #Nolde freizusprechen sein.“

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Ich wurde jedoch nicht freigesprochen, sondern verbüßte 23 Monate Haft von April 97 bis Dezember 99, da mein Nothilfeversuch mittels Abwehrspray-Einsatz in eine „gefährliche Körperverletzung“ und „Beteiligung an einer Schlägerei“ umgelogen wurde, weil man den Angriff auf Schillok leugnete und aus dem Geschehen eine „Schlägerei“ machte. Im Urteil des Landgerichts vom 28. 11. 1997 wird bei all dem jedoch festgestellt, daß mich keinerlei Mitschuld am weiteren Verlauf des Geschehens trifft, welches mit dem Tod der beiden Angreifer endete:

Seite 26: „Eine Beteiligung an den vom Angeklagten Schillok begangenen Tötungshandlungen in Form von Mittäterschaft oder Beihilfe kommt nicht in Betracht. Nach den getroffenen Feststellungen konnte der Angeklagte Nolde weder mit dem Einsatz des Messers durch Schillok rechnen noch sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass er dies gebilligt hätte.“

Seite 27: „Der Angeklagte Nolde hat verschuldet an einer körperlichen Auseinandersetzung teilgenommen, die ursächlich für den Tod von Chris Danneil und Olaf Schmidtke gewesen ist, ohne das diese Folge von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Angeklagten umfasst war.“

Seite 31-32: „Innerhalb des Strafrahmens war zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß seine eigene Tatbeteiligung nicht unmittelbar zu erheblichen Verletzungen geführt hat.“

Lutz Schillok plädierte auf Freispruch wegen Notwehr, wurde jedoch wegen zweifachen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt. Viele Jahre später erfuhr ich von einem engen Angehörigen eines der Opfer aus Wittenberg, der sich von sich aus an mich wandte, daß beide Erstochene definitiv Spitzel von BRD-Inlandsgeheimdiensten gewesen waren. Selbst das Auto (ein BMW) war vom Staat gesponsert. Dieser Umstand war zum Tatzeitpunkt jedoch niemanden bekannt, wie bisweilen in den Medien gemunkelt („Fememord“) und von Schillok kolportiert wurde, der seiner Tat damit möglicherweise höhere Weihen verleihen wollte und sich in eine Paranoia hineinsteigerte, als sei alles nur wegen bzw. gegen ihn inszeniert worden (siehe hiesiges Schreiben).

Der Entschluß, auch formell und öffentlich mich zurückzuziehen, also der „Bewegung“ auszusteigen, womit ich bereits seit Monaten schwanger ging, reifte nach meiner Inhaftierung am 16. 4. 1997 in der U-Haftanstalt Moabit in mir heran. Am 13. 5. selben Jahres machte ich diesen in einem Brief an Ursel Müller, der damaligen Vorsitzenden der Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG), öffentlich. Damit gab es kein zurück mehr. Nach meinem Rückzug aus der Szene habe ich mir eine grundlegend nationale Sicht erhalten, statt, wie andere, beim antideutschen Mainstream anzudocken im Irrglauben, nun auf der richtigen Seite zu stehen.

Ab 2001 (gut ein Jahr nach meiner Haftentlassung) kam ich (mit Beginn meiner Umschulung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) stärker mit dem Internet in Berührung, etwa der Seite nazis.de von Markus Sebastian Rabanus, der dort als „Sven Möller“ auftrat. Wie andere eher antinational gesinnte (west-linke) Akteure setzt er den Nazismus mit Patriotismus, Konservatismus und normalen Nationalbewußtsein gleich, weshalb ich den Kontakt zu ihm kurzerhand beendete.

2002: Nach einigen Vorgesprächen veröffentlicht Burkhard Schröder („burks“) sein Buch Aussteiger – Wege aus der rechten Szene, in dem er mich und drei weitere Ex-NSler vorstellt. Drei Jahre später geht er in seinem Artikel Was macht eigentlich Kamerad Nolde? auf einige Debatten ein, unterstützt und erklärt meine damalige Sichtweise. Wenn auch er als antideutscher West-Linker seine Probleme damit hatte, national von nazistisch zu unterscheiden, schien ihm das jedoch besser zu gelingen als Rabanus.

Sowohl Burkhard Schröder als auch der in diesem Kontext einst involvierte, damals noch mit der Linskpartei sympatisierende Jörg Fischer-Aharon vertreten heute (im Jahre 2023) übrigens Standpunkte, die sich von meinigen in puncto Ausländerpolitik kaum mehr unterscheiden. Sie haben offenbar im Laufe der Zeit ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit der BRD-Migrationspolitik gemacht – der eine als Security an der Basis, der andere als bekennender Homosexueller und Jude.

Die Redakteurin des BR, Julia Ruhs, äußerte Ende Okt. 23 in einem Kommentar in den „Tagesthemen“: „Wir müssen beim Thema Migration zukünftig nationaler denken“, Deutschland müsse „im Alleingang« noch restriktiver werden. Wichtig wäre: Migranten ohne Bleibechance kommen gar nicht erst über die Grenze. Das sei »nichts Unmenschliches, sondern langfristig das Klügste und bewahre den sozialen Frieden“.

Was man jetzt also aus der „Mitte der Gesellschaft“ vernimmt, wurde lange vor der AfD von der demokratischen nationalen Rechten (REP, DVU, Pro Deutschland) gefordert und den Autoren Thilo Sarrazin, Udo Ulfkotte und Akif Pirinçci thematisiert.

Leider brauchte es erst den Hamas-Angriff auf Israel am 7. 10. 2023 wie der Sympathiebekundungen ihrer hiesigen Anhänger, bis man sich getraute, „national zu denken“. Die seit vielen Jahren (also nicht erst seit 2015) existente Ausländergewalt gegen Deutsche wie islamistische Terroranschläge, haben „unsere“ antideutschen Politiker von CDU bis Grüne wie linke Journalisten nicht interessiert.

Meine aus ideologischer Verblendung, aber auch patriotischen Idealismus heraus inspirierte aktive Zeit als junger Mann in der NS-Szene, war angesichts der Verbrechen des Hitlerregimes ein Irrweg. Ich habe seit meinem Ausscheiden aus dieser Sekte jeden gewarnt, sich dieser anzuschließen.

Andererseits muß ich mir keine Asche aufs Haupt schütten, erst recht nicht vor jenen rechtfertigen, die über Jahre bis Jahrzehnte hinweg in Parteien aktiv waren oder selbige wählten, die die Abschaffung Deutschlands exekutierten und damit tausendfaches Leid (Stichwort Ausländerkriminalität) mitzuverantworten haben.

Was die Sturm-und-Drang-Zeit betrifft, fällt mir überdies spontan Jürgen Trittin, Joschka Fischer und Winfried Kretschmann ein. Deren kommunistische Ansichten wurden im Laufe der Zeit zu sozialdemokratischen, ihre Vergangenheit war kein Hindernis, später hohe staatstragende Posten in der BRD zu bekleiden.

„Die Rückkehr der Ausländer in ihre Heimat darf nicht die Ausnahme, sondern muß die Regel sein. Es ist nicht unmoralisch zu fordern, daß der uns verbliebene Rest Deutschlands in erster Linie uns Deutschen vorbehalten bleibt.“ Alfred Dregger auf der Ausländer-Tagung der CDU in Bonn, 21. 10. 1982

„Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt

Der FOCUS-Kolumnist Jan Fleischhauer am 22. Oktober 2023:

„Ich dachte lange, ein friedliches Miteinander der Kulturen sei möglich. Jetzt ertappe ich mich bei dem düsteren Gedanken, dass vielleicht doch die Leute recht haben, die immer sagten, wir würden die Falschen ins Land lassen.“

Nachdem ich 2005 bis 08 an nationalrevolutionäre aka linksnationale Traditionslinien anknüpfte (KPD, NL.PNZ/Aufbruchkreis), habe ich 2009 mit anderen versucht, die REPs und DVU als sozialpatriotische Alternativen (nach dem Vorbild des Front National) zu reaktivieren, was aber scheiterte. Wenig später zerfielen beide Parteien. Erst der 2013 gegründeten AfD sollte schließlich der Durchbruch gelingen, die jedoch ähnlich reaktionär in puncto soziale Frage ausgerichtet ist wie die CDU/FDP, aus deren Milieu das Gros ihrer Funktionäre stammt. 2017 habe ich die Facebook-Seite Patriotische Linke ins Netz gestellt, von 2020 bis 2023 befand ich mich im Widerstand gegen das faschistoide Corona-Regime. Während einer Demo wurde ich verhaftet, später wg. Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte usw. usf. verurteilt (siehe dazu hiesiges Interview).

RA Eisenecker - Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 1)

RA Eisenecker – Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 1)

RA Eisenecker - Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 2)

RA Eisenecker – Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 2)

RA Eisenecker - Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 3)

RA Eisenecker – Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 3)

RA Eisenecker - Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 4)

RA Eisenecker – Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 4)

RA Eisenecker - Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 5)

RA Eisenecker – Beweiserhebung 12. 11. 1997 (Seite 5)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (1)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (1)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (2)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (2)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (3)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (3)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (4)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (4)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (5)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (5)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (6)

Urteil Landgericht 28. 11. 1997 (6)

28. 2. 1998 RA Eisenecker - Revionsbegründung 1

28. 2. 1998 – Revisionsbegründung meines Rechtsanwalts Dr. Hans Günter Eisenecker (Seite 1)

28. 2. 1998 RA Eisenecker - Revisionsbegründung 2

28. 2. 1998 – Revisionsbegründung meines Rechtsanwalts Dr. Hans Günter Eisenecker (Seite 2)

28. 2. 1998 RA Eisenecker - Revisionsbegründung 3

28. 2. 1998 – Revisionsbegründung meines Rechtsanwalts Dr. Hans Günter Eisenecker (Seite 3)

28. 2. 1998 RA Eisenecker - Revisionsbegründung 4

28. 2. 1998 – Revisionsbegründung meines Rechtsanwalts Dr. Hans Günter Eisenecker (Seite 4)

30. 7. 1998 Persönliche Überzeugung von RA Eisenecker zum Tatvorwurf a

30. 7. 1998 – persönliche Überzeugung meines Rechtsanwalt betr. Schuldfrage (Seite 1)

30. 7. 1998 Persönliche Überzeugung von RA Eisenecker zum Tatvorwurf b

30. 7. 1998 – die persönliche Überzeugung meines Rechtsanwalt betr. Schuldfrage (Seite 2)

5. 11. 1998 RA Eisenecker an Nolde

5. 11. 1998 – RA Dr. Hans G. Eisenecker über Prozeßbeiligte Schillok, Nahrath und Penkert

31. 3. 2000: Schadensersatz- u. Regreßforderung an Lutz Schillok (1)

31. 3. 2000: Schadensersatz- u. Regreßforderung an Lutz Schillok (1)

31. 3. 2000: Schadensersatz- u. Regreßforderung an Lutz Schillok (2)

31. 3. 2000: Schadensersatz- u. Regreßforderung an Lutz Schillok (2)

4. 8. 2000 - Nolde vs. Schillok - Schreiben an Kammergericht

4. 8. 2000 – #Nolde vs. Schillok – Schreiben an Kammergericht